Lieferung und Preise

Lieferbedingungen und Preise

Die Anlieferung der Speisen erfolgt mit Rieber Gastronormbehälter und Thermoporte

Den Wochenspeiseplan erhalten Sie eine Woche voraus.

Aus drei angebotenen warmen Vollwertmenüs tägl. kann ausgewählt werden.

Sie bestellen immer bis Mittwochs für die darauffolgende Woche Ihre Menüs

Die genaue Menüzahl wird in der Vorwoche am Mittwoch bis 14.00 Uhr der Küche mitgeteilt.

Lieferzeit nach Absprache

Für Moslems (ohne Schweinefleisch ),Vegetarier, Glutenfrei und Lactosefrei, können einzelne Menüs

gesondert in Portionsschalen geliefert werden.

Weitere Unveträglichkeiten müssen abgesprochen werden.

Auf wunsch bieten wir auch Diät- bwz. Cholesterinreduzierte Kost.

Aufpreis für Einzelverpackung aus Aluminium Euro 0,38 + MwSt

Kunststoff Euro 0,41 + "

Ein Vollwertmenü beinhaltet Hauptspeise, Beilage(n), Salat.

Da wir in einem Rücklaufverbund für Wertstoffe mit unseren Lieferanten

(Fa. Köve-Pac) zusammenarbeiten, nehmen wir selbstverständlich die von uns gelieferten Verpackungseinheiten z.B. Becher, Folien, Menüschalen etc. kostenlos zurück.

Die Fernküche stellt dem Kunden

für offene Menüs ab Euro 3,60.- zzgl. der gesetzl. MwSt. in Rechnung.

Einzelverpackte Menüs (Diät- bzw. Cholesterinreduzierte Kost) kosten ab Euro 3,80.- zzgl.

Verpackung und gesetzl. MwSt..

Der Preis basiert auf einer Kalkulationsgrundlage, die mindestens

folgende Punkte enthält

* Produktionskosten für Miete, Strom, Reparatur, Ersatz, Lieferung

* Personalbedarf und Personalkosten

* Personalnebenkosten

* Verwaltungskosten

* Deckungsbeitrag für Kapitaleinsatz

* Reinigungskosten, Abfallkosten

* Steuern und Versicherung (Gewerbesteuer, Haftpflichtvers., JHK, BGN)

* GWG

* Materialkosten und ein

* angemessener Gewinnanteil für den Fernverpfleger

Es findet eine automatische jährliche Menüpreisanpassung alle 12 Monaten von z.Z. 3% statt.

Eine weitere Änderung der Essenpreise ist nur mit Zustimmung des Kunden möglich.

Den Vorschlag einer Preisänderung und die Notwendigkeit einer solchen hat

die Fernküche anhand einer Kalkulationsgrundlage schriftlich beim Kunden

einzureichen.

Sollten sich die Parteien innerhalb 1 Monates ab Einreichung des Vorschlags

nicht auf einen neuen Preis geeinigt haben, ist die Fernküche berechtigt,

den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende zu kündigen.

Die Fernküche rechnet mit dem wöchentlich/monatlich aufgrund der täglich vom Kunden angegebenen Anzahl von Essen ab.

Die Liefervereinbarung kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von

3 Monaten jeweils zum Ablauf eines Quartals gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt

unberührt.

Die Fernküche haftet für jede schuldhafte Verletzung der ihm aufgrund dieses

Vertrages obliegenden Verpflichtungen. Insbesondere haftet er für alle

durch die Lieferung, Zubereitungen nicht einwandfreier Ware entstehenden Schäden.

Die Fernküche hat die für die Ausübung ihres Gewerbes rechtlichen Bestimmungen

zu beachten.

Nachweisliche Erfüllung durch EU-Zulassungsnummer DE-BW 22050 - EG

Insbesondere die Vorschriften der Lebensmittel- und Hygienegesetzgebung HCCP bzw. LMV.

Z.B.:

Tägliche Speisenrückstellung kritischer Menükomponenten.

Temperaturdokumentation

Reinigungsdokumentation

Personalschulungsnachweise

etc.