Lieferbedingungen und Preise
Die Anlieferung der Speisen erfolgt mit Rieber Gastronormbehälter und Thermoporte
Den Wochenspeiseplan erhalten Sie eine Woche voraus.
Aus drei angebotenen warmen Vollwertmenüs tägl. kann ausgewählt werden.
Sie bestellen immer bis Mittwochs für die darauffolgende Woche Ihre Menüs
Die genaue Menüzahl wird in der Vorwoche am Mittwoch bis 14.00 Uhr der Küche mitgeteilt.
Lieferzeit nach Absprache
Für Moslems (ohne Schweinefleisch ),Vegetarier, Glutenfrei und Lactosefrei, können einzelne Menüs
gesondert in Portionsschalen geliefert werden.
Weitere Unveträglichkeiten müssen abgesprochen werden.
Auf wunsch bieten wir auch Diät- bwz. Cholesterinreduzierte Kost.
Aufpreis für Einzelverpackung aus Aluminium Euro 0,38 + MwSt
Kunststoff Euro 0,41 + "
Ein Vollwertmenü beinhaltet Hauptspeise, Beilage(n), Salat.
Da wir in einem Rücklaufverbund für Wertstoffe mit unseren Lieferanten
(Fa. Köve-Pac) zusammenarbeiten, nehmen wir selbstverständlich die von uns gelieferten Verpackungseinheiten z.B. Becher, Folien, Menüschalen etc. kostenlos zurück.
Die Fernküche stellt dem Kunden
für offene Menüs ab Euro 3,60.- zzgl. der gesetzl. MwSt. in Rechnung.
Einzelverpackte Menüs (Diät- bzw. Cholesterinreduzierte Kost) kosten ab Euro 3,80.- zzgl.
Verpackung und gesetzl. MwSt..
Der Preis basiert auf einer Kalkulationsgrundlage, die mindestens
folgende Punkte enthält
* Produktionskosten für Miete, Strom, Reparatur, Ersatz, Lieferung
* Personalbedarf und Personalkosten
* Personalnebenkosten
* Verwaltungskosten
* Deckungsbeitrag für Kapitaleinsatz
* Reinigungskosten, Abfallkosten
* Steuern und Versicherung (Gewerbesteuer, Haftpflichtvers., JHK, BGN)
* GWG
* Materialkosten und ein
* angemessener Gewinnanteil für den Fernverpfleger
Es findet eine automatische jährliche Menüpreisanpassung alle 12 Monaten von z.Z. 3% statt.
Eine weitere Änderung der Essenpreise ist nur mit Zustimmung des Kunden möglich.
Den Vorschlag einer Preisänderung und die Notwendigkeit einer solchen hat
die Fernküche anhand einer Kalkulationsgrundlage schriftlich beim Kunden
einzureichen.
Sollten sich die Parteien innerhalb 1 Monates ab Einreichung des Vorschlags
nicht auf einen neuen Preis geeinigt haben, ist die Fernküche berechtigt,
den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende zu kündigen.
Die Fernküche rechnet mit dem wöchentlich/monatlich aufgrund der täglich vom Kunden angegebenen Anzahl von Essen ab.
Die Liefervereinbarung kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von
3 Monaten jeweils zum Ablauf eines Quartals gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
Die Fernküche haftet für jede schuldhafte Verletzung der ihm aufgrund dieses
Vertrages obliegenden Verpflichtungen. Insbesondere haftet er für alle
durch die Lieferung, Zubereitungen nicht einwandfreier Ware entstehenden Schäden.
Die Fernküche hat die für die Ausübung ihres Gewerbes rechtlichen Bestimmungen
zu beachten.
Nachweisliche Erfüllung durch EU-Zulassungsnummer DE-BW 22050 - EG
Insbesondere die Vorschriften der Lebensmittel- und Hygienegesetzgebung HCCP bzw. LMV.
Z.B.:
Tägliche Speisenrückstellung kritischer Menükomponenten.
Temperaturdokumentation
Reinigungsdokumentation
Personalschulungsnachweise
etc.